.......... ......... ...........str. 30 32... Bad ........... Amtsgericht Pankow/Weißensee Parkstr. 71 13068 Berlin B.O., den 31.01.19 .......... ./. Gebhardt Aktenzeichen : 3 C 443/18 hiermit wird PKH , zur Durchführung einer Beschwerde, zum Beschluss vom 10.1.19 , und die Beiordnung eines Anwaltes beantragt. Es wird davon ausgegangen, dass die persönlichen und wirtschaftlichen Angaben des Basisverfahren genutzt werden, da sie aktuell sind. Es ist beabsichtigt folgende Anträge zu stellen : - die Beschwerde ist zurückzuweisen Begründung : Die Richterin hat den Antragsteller persönlich beleidigt und verleumdet. Dieses wurde mutwillig als Zweckargumente der Frau Gebhardt benutzt. Sie wollte unabhängig von Anfang an, dass der Vater nicht durch den Großvater vertreten wird. Dieses hat sie schon beim Termin am 21.7.16 bei einer Anhörung geäußert. Dort hat sie unsachlich festgestellt : dass sie eine Vertretung durch den Großvater für nicht geeignet hält, weil eine Verdoppelung der Parteienkonstellation ergibt, obwohl die im Gesetz vorgesehen ist. hiermit wurde eine Voreingenommenheit dokumentiert. Diese Vertretung durch den Großvater wurde von der Richterin auch praktisch erschwert, durch Nichtgewährung von zeitnahen Akteneinsichten, fehlenden Ladungen u.a.. Damit beweist sich die Mutwilligkeit der Versagung der Vertretung durch den Großvater. Die angegebenen Gründe sind nur verleumdend und entsprechen nicht den Tatsachen. Dass der Richter Thomas sich dazu herablässt, diese Verleumdungen weiter zu führen, ist wohl kennzeichnend. Der Großvater ist nicht für die Ablehnungen verantwortlich. Zum anderen sind die Ablehnungen aber inhaltlich berechtigt. Es kann auch nicht Aufgabe eines Gerichtes sein Pauschal zu verleumden. Allein die vorgeworfene Verzögerung sind unsinnig, denn es handelte sich um ein Verfahren auf Antrag des Vaters, und der hatte kein Interesse an einer Verzögerung. H.-J. .........